Qualitätsmanagementsysteme haben sich zwischenzeitlich in allen Bereichen durchgesetzt und sind auch im Baubereich zum Erfolg bestimmenden Faktor geworden. Organisationsverschulden führte laut Urteil des Bundesgerichtshofes zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfristen auf 30 Jahre. Können beschaffte Baustoffe nicht zurückverfolgt werden, entsteht für das Unternehmen das Risiko der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Mit einem Qualitätsmanagement kann diesem Risiko vorgebeugt werden.
Die Unternehmen sind gefordert, firmenspezifische, die Effektivität und die Leistungsfähigkeit steigernde Qualitätsmanagementsysteme einzuführen. Dazu benötigen die für das Qualitätswesen verantwortlichen Mitarbeiter die entsprechenden Kenntnisse hinsichtlich der einschlägigen QM-Normen sowie praxisnaher, effizienter Umsetzungsmöglichkeiten, diese werden nach einer erfolgreichen neutralen Prüfung durch das entsprechende Zertifikat bestätigt.
ISO 9001:2026 veröffentlicht
Die englische Originalfassung der ISO 9001:2026 ist am 16.09.26 in Kraft getreten.
SGU-Prüfungen ab Oktober 2026
Überarbeiteter SGU-Prüfungsfragenkatalog (Version 10/2026) ist ab 01.10.2026 anzuwenden.