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Triebfahrzeugführerscheine

Voraussetzung zur Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins durch das EBA ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und 4 TfV u.a., dass im Rahmen einer medizinischen und einer psychologischen Tauglichkeitsuntersuchung die entsprechende Eignung des Bewerbers festgestellt wurde. Die Mindestinhalte einer solchen Untersuchung ergeben sich aus Anlage 4 zur TfV. Die GüteZert ist seit 2012 vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Stelle für Ärzte und Psychologen nach der TfV bei der Durchführung von medizinischen und psychologischen Tauglichkeitsuntersuchungen bei Triebfahrzeugführern anerkannt. Die Tauglichkeitsuntersuchungen werden dabei von mit der GüteZert kooperierenden Ärzten und Psychologen durchgeführt.

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