Aufgrund der ehrgeizigen Ziele Deutschlands und der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht wurde u.a. eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vorgenommen. Am 22. April 2015 sind die entsprechenden Änderungen, darunter die Verpflichtung für Unternehmen ein Energieaudit durchzuführen, in Kraft getreten.
Zwar ergibt sich die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits aus dem EDL-G, die konkreten Anforderungen jedoch aus der DIN EN 16247-1. Ein Energieaudit im Sinne dieser Norm ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Ein Energieaudit beinhaltet demzufolge die Begutachtung eines qualifizierten Energieauditors vor Ort. Die Qualifikation des Energieauditors ist auch im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Bedeutung: Demnach wird ein Energieaudit ohne weitere Prüfung nur dann anerkannt, wenn es sich bei dem Energieauditor um einen zugelassenen Umweltgutachter oder einen beim BAFA gelisteten Energieberater handelt. Die GüteZert verfügt über Auditoren mit diesen Qualifikationen, weshalb ein Energieaudit rechtssicher durchgeführt werden kann.
SGU-Prüfungen ab Oktober 2026
Überarbeiteter SGU-Prüfungsfragenkatalog (Version 10/2026) ist ab 01.10.2026 anzuwenden.
SGU-Zertifikate
Personalzertifikate nach Version 2011 sind auf Vorgabe der DAkkS nicht mehr gültig.