Durch Verleihung eines Überwachungszeichens macht die Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. - Vereinigung für spurgebundene Verkehrssysteme (http://uegg.eu/Home.7.0.html) Unternehmen kenntlich, die als Fachbetriebe gemäß den Durchführungsbestimmungen der Überwachungsgemeinschaft in der Lage sind, in den Tätigkeitsbereichen gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung qualifizierte Leistungen zu erbringen.
Die Einhaltung der Zeichensatzung und der Durchführungsbestimmungen wird seitens der Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. - Vereinigung für spurgebundene Verkehrssysteme durch Prüfung und Überwachung sichergestellt. Voraussetzungen für die Verleihung des Überwachungszeichens sind:
Die entsprechenden Nachweise sind im Rahmen einer Zertifizierungsüberwachungsprüfung gegenüber dem vom Überwachungsausschuss bestellten Prüfbeauftragten zu erbringen. Das Nähere regeln die Durchführungsbestimmungen sowie die zugehörigen Vorgabeblätter.
Zertifikatsprüfung online
Hinweisgeberschutzgesetz
Meldestelle gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet (12.5.2023)