Durch Verleihung eines Überwachungszeichens macht die Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. - Vereinigung für spurgebundene Verkehrssysteme (http://uegg.eu/Home.7.0.html) Unternehmen kenntlich, die als Fachbetriebe gemäß den Durchführungsbestimmungen der Überwachungsgemeinschaft in der Lage sind, in den Tätigkeitsbereichen gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung qualifizierte Leistungen zu erbringen.
Die Einhaltung der Zeichensatzung und der Durchführungsbestimmungen wird seitens der Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. - Vereinigung für spurgebundene Verkehrssysteme durch Prüfung und Überwachung sichergestellt. Voraussetzungen für die Verleihung des Überwachungszeichens sind:
Die entsprechenden Nachweise sind im Rahmen einer Zertifizierungsüberwachungsprüfung gegenüber dem vom Überwachungsausschuss bestellten Prüfbeauftragten zu erbringen. Das Nähere regeln die Durchführungsbestimmungen sowie die zugehörigen Vorgabeblätter.