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Gütezeichen Gleisbau

Durch Verleihung eines Überwachungszeichens macht die Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. - Vereinigung für spurgebundene Verkehrssysteme (http://uegg.eu/Home.7.0.html) Unternehmen kenntlich, die als Fachbetriebe gemäß den Durchführungsbestimmungen der Überwachungsgemeinschaft in der Lage sind, in den Tätigkeitsbereichen gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung qualifizierte Leistungen zu erbringen.

Die Einhaltung der Zeichensatzung und der Durchführungsbestimmungen wird seitens der Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. - Vereinigung für spurgebundene Verkehrssysteme durch Prüfung und Überwachung sichergestellt. Voraussetzungen für die Verleihung des Überwachungszeichens sind:

  •  Bestellung eines Überwachungsbeauftragten gem. § 3 der Durchführungsbestimmungen,
  •  organisatorische Einbindung und Weisungsbefugnis des Überwachungsbeauftragten,
  •  Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend Teil II der Durchführungsbestimmungen,
  •  Sicherstellung der betrieblichen Eigenüberwachung.

 

Die entsprechenden Nachweise sind im Rahmen einer Zertifizierungsüberwachungsprüfung gegenüber dem vom Überwachungsausschuss bestellten Prüfbeauftragten zu erbringen. Das Nähere regeln die Durchführungsbestimmungen sowie die zugehörigen Vorgabeblätter.

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